Die Bezirksverwaltung legt dem Stadtplanungsausschuss nun folgenden Bericht vor:
B-Plan 7-29 GASAG – Gelände Schöneberg – Ergebnis der Rechtsprüfung durch die Senatsverwaltung
Der Bebauungsplan wurde der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB angezeigt. Als Ergebnis des Anzeigeverfahrens (Rechtsprüfung) wurde mit Schreiben vom 17.12. 2009 festgestellt, dass der Bebauungsplan auf Grund von Beanstandungen (fehlende oder fehlerhafte Abwägung einer Forderung eines Trägers öffentlicher Belange, rechtliche Unbestimmtheit einer textlichen Festsetzung sowie fehlerhafte Ausweisung einer Straßenbegrenzungslinie (bzw. Verkennen deren Auswirkungen) sowie fehlende Voraussetzungen (Entlassung aus der Planfeststellung der Bahn) noch nicht festgesetzt werden kann.
Der Bebauungsplan ist nach Überarbeitung der beanstandeten Punkte erneut der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen.
